„Hei ass et drëm gaang, fir iwer e Rechemodus ze schwätzen.“ Spielte Arbeitsminister Marc Spautz den Streit um eine Mindestlohnerhöhung herunter (RTL, 29.3.26). Er habe sich auf die „Médiane vum Kaitz“ berufen. „Dir kënnt schwätzen vun der Médiane no Kaitz. [...] Dass et déi vun der... no der Kaitz-Method ass, dass dat déi richteg ass.“
Vor sieben Monaten brachte der damalige Arbeitsminister Georges Mischo einen Gesetzentwurf ein. Um die europäische Mindestlohnrichtlinie umzusetzen. In keinem der parlamentarischen Dokumente fällt der Name Kaitz. Nun ist er der neue Held im Arbeitsministerium.
Hyman Benjamin Kaitz (1916-1996) war ein Abteilungsleiter im US-Büro für Arbeitsstatistiken. 1970 steuerte er im Bulletin Nummer 1657 des Büros ein Kapitel bei über Mindestlohn und Arbeitslosigkeit unter jungen Männern und Frauen, „Negroes and other races“ (S. 38). Er schlug vor, den Mindestlohn an einer „weighted average wage rate“ zu messen (S. 34). Nachfolger nannten das „Kaitz-Index“. Marc Spautz verkehrt den Index in eine Methode.
Die EU-Richtlinie könnte eine strukturelle Erhöhung des Mindestlohns erfordern. Sie lässt die Wahl der Berechnungsmethode offen: 60 Prozent des Medianlohns, 50 Prozent des Durchschnittslohns, die Armutsgrenze, die Kaufkraft (§ 28). Letztere käme der Erstattung der Reproduktionskosten der Arbeitskraft am nächsten.
CSV, DP wollen den Mindestlohn nicht weiter erhöhen. Die Leute, die am härtesten arbeiten und am wenigsten verdienen, sollen sich mit der traditionellen Anpassung an die Lohnentwicklung, an den Index zufriedengeben. Die Anpassung an die Lohnentwicklung ist seit 53 Jahren Gesetz. Indexanpassungen sind keine Lohnerhöhungen, sie verhindern Reallohnverluste durch die Inflation.
Um eine strukturelle Erhöhung zu verhindern, sucht Luc Friedens Arbeitsminister die passende Berechnungsmethode: Er misst den Mindestlohn nicht am Durchschnittslohn. Sondern am niedrigeren Medianlohn. Obwohl der Mindestlohn alle zwei Jahre an die Entwicklung des Durchschnittslohns angepasst wird. Nicht des Medianlohns (Gesetzentwurf 8459, S. 2).
Damit der Medianlohn noch niedriger ausfällt, berücksichtigt der Arbeitsminister keinen 13. Monat, keine Überstundenzuschläge, Sonntagszuschläge, Gratifikationen. Obwohl der Mindestlohn stets angepasst wird an die Entwicklung des „salaire annuel régulier y compris toutes les rémunérations accessoires telles les gratifications, pécules de vacances et autres“ (Gesetzentwurf 8459, S. 13). Denn „les gratifications contribuent à élever le niveau de vie du salarié, et doivent donc être prises en considération pour l’évaluation du pouvoir d’achat des salariés“ (Rapport final du groupe de travail chargé d’examiner le mécanisme de l’ajustement des pensions et de l’adaptation du salaire social minimum, 1994, S. 6).
Zahlen lügen nicht. Es reicht, die passenden auszuwählen. „[L]a promesse d’un gouvernement impersonnel“, meint Alain Supiot, „est venue à prendre aujourd’hui la forme d’une gouvernance par les nombres“ (La Gouvernance par les nombres, Paris 2015, S. 22).
Die Regierung steht Geschäftsfrauen, Gastwirten näher als Verkäuferinnen, Kellnern. Vor der Wählerschaft versteckt sie sich hinter wissenschaftlicher Autorität. Um politische Entscheidungen unanfechtbar zu machen. Die ökonomische Interessenlage objektiv, neutral zu verschleiern.
Die Generalinspektion der sozialen Sicherheit kommt der Regierung mit Rechenkunst zur Hilfe. Sie liefert eine „Analyse comparative des indicateurs utilisables“ (Cahier méthodologique, Nr. 7). Oberflächlich diskutiert sie die Für und Wider der benutzbaren Indikatoren. Sie hält schnell die für Mindestlohnbezieher kostspieligste Rechenmethode für die richtige. Die für Unternehmer kostengünstigste: „[L’]IGSS préconise le recours à l’indice de Kaitz, [...] parce qu’il offre les meilleures garanties pour assurer une comparaison dans le temps caractère adéquat du SSM“ (S. 2). Was immer das heißen mag.